AFSerInnen nehmen an einem Bildungsprogramm teil, das von der Idee des interkulturellen Lernens – eines “gegenseitigen Gebens und Nehmens” getragen wird.
AFS ist eine weltweite Freiwilligen-Organisation, die ihre Ideen und Ziele nur erfüllen kann, wenn Gastfamilien auch bereit sind, eine AFSerin oder einen AFSer bei sich wie ein eigenes Kind mit allen Rechten und Pflichten und unentgeltlich aufzunehmen. Ohne diese Gastfamilien können AFS Programme nicht durchgeführt werden.
Deshalb werden BewerberInnen, die sich für eines unserer „High-Demand-Countries“, nämlich USA, Australien, Neuseeland und Kanada interessieren und uns bei der Einreichung der Hauptbewerbungsunterlagen auch eine Gastfamilie namhaft machen, auf den Länderlisten all jenen vorgereiht, die keine Gastfamilie bereitstellen. Die Gastfamilie sollte innerhalb von vier Wochen nach Einreichung der Hauptbewerbung bekannt gegeben werden.
Nur so kann AFS Österreich potentiellen BewerberInnen eine Listenplatzierung seitens AFS Österreich sofort bestätigen. BewerberInnen, die keine Gastfamilie namhaft machen, werden auf eine so genannte „Warteliste“ gesetzt (Eingangsstempel zählt) und Mitte März (für die Abreisen im Sommer) über die endgültige Platzierung auf der Länderliste verständigt.
Es ist daher auch sehr wichtig, auf jeden Fall eines der vielen anderen AFS-Partnerländer als zweite bzw. dritte Wahl zu nennen, welches von obenstehender Regelung ausgeschlossen ist.
Alle TeilnehmerInnen, deren Familien bereits in der Vergangenheit einen AFS-Gastschüler/eine AFS-Gastschülerin aufgenommen haben, sind von dieser Vorgangsweise ausgeschlossen. Sie werden wie bisher nach Einlangen der Hauptbewerbung gereiht und erhalten seitens AFS Österreich eine sofortige Zusage für einen fixen Platz auf der Länderliste.
