AFS ist bestrebt, jedem/jeder interessierten Jugendlichen die Teilnahme an einem
AFS Programm zu ermöglichen – unabhängig von seiner/ihrer finanziellen Situation. Der AFS Stipendienfonds sowie die AFS Stipendienstiftung (nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz) stellen sicher, dass in begründeten Fällen die entsprechenden Teilnehmer/innenermäßigungen und Zuschüsse gewährt werden können. In begründeten Ausnahmefällen ist die AFS Stipendienstiftung auch bereit, ein Vollstipendium zu gewähren.
Jährlich erhalten durchschnittlich 35 Prozent der Programmteilnehmer/innen eine solche Ermäßigung oder Zuschüsse. Über die Höhe entscheidet das Kuratorium der AFS Stipendienstiftung sowie AFS Österreich nach klar definierten Richtlinien und eingehender Prüfung der Unterlagen der Bewerber/innen.
Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnehmer/innenermäßigung besteht nicht.